Carolin Baranowski berät Unternehmen und öffentliche Auftraggeber zu den Themen Compliance, Wirtschaftsstrafrecht und Prozessführung. Besondere Expertise hat sie in den Bereichen Corporate Liability, Internal Investigations und Geldwäscheprävention.
Vor ihrer Tätigkeit bei Comfield Legal arbeitete sie in einer international tätigen Großkanzlei. Dort unterstützte sie Vorstände bei der Durchführung groß angelegter Internal Investigations, beriet zu unternehmerischen Haftungsfragen und im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Internal Investigations waren bereits Gegenstand ihrer Doktorarbeit.
Carolin Baranowski wirkte an der Veröffentlichung eines Kommentars zum Hinweisgeberschutzgesetz mit.
Ihr Studium und ihre Promotion absolvierte sie an der Universität zu Köln. Als Rechtsanwältin arbeitet sie seit 2021.